Daran schon gedacht?
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GEZ / RUNDFUNKBEITRAG:

Sie haben Hotelbetten, Gästezimmer und/oder Ferienwohnungen, die Sie an Gäste vermieten? Dann denken Sie daran Ihren Betrieb auch bei der GEZ anzumelden. Das erste Zimmer oder die erste Ferienwohnung je zugehörige Betriebsstätte ist beitragsfrei. Für jedes weitere Zimmer oder jede weitere Ferienwohnung zahlen Sie einen festgelegten Beitrag.

Weitere Informationen und die aktuellen Konditionen finden Sie unter: www.rundfunkbeitrag.de/suche/index_ger.html?search=Ferienwohnungen

GEMA:

Auch das Thema GEMA betrifft Sie als Gastgeber – schließen Sie daher rechtzeitig einen Lizenzvertrag ab. Beachten Sie, dass ein Kabelanschlussvertrag mit einem Kabelnetzanbieter keine Urheber- und Leistungsschutzrechte beinhaltet. Die Kosten werden pro Wohneinheit (Zimmer/ Ferienwohnung) berechnet.

  • Gastgeber mit bis zu 20 Betten können sich dem TOM Rahmenvertrag anschließen. Dann erhalten Sie 20 % Rabatt. Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen den Gastgeberservice.
  • Gastgeber ab 20 Betten können alternativ über die DEHOGA einen Rahmenvertrag abschließen. Beachten Sie, dass Sie hierfür DEHOGA Mitglied sein müssen.

Weitere Informationen finden Sie unter: www.gema.de

WLAN FÜR GÄSTE – Free Tegernsee WIFI:

Für die Gäste ist die Verfügbarkeit von WLAN eines der wichtigsten Ausstattungsmerkmale einer Urlaubsunterkunft. Es wird genutzt, um weiter mit den Liebsten daheim in Kontakt zu bleiben, aktuelle Informationen über das Tegernseer Tal abzurufen oder der Klassiker – morgens schnell den Wetterbericht zu checken. Sie sollten daher auch Ihren Gästen einen WLAN-Zugriff zur Verfügung stellen.

Welche technischen Möglichkeiten gibt es?

Internes Netzwerk: Über einen WLAN-Router können Sie ein gesondertes Netzwerk einrichten, damit erhalten Ihre Gäste uneingeschränkten Zugang zum Internet, ohne dass auf Ihre privaten Daten zugegriffen werden kann. Diese Lösung empfiehlt sich für kleine Betriebe mit 1-2 Einheiten.

Hotspot für Gäste WLAN: Dies ist eine gute Lösung für größere Betriebe, die über mehrere Einheiten verfügen. Am besten Sie wenden sich hierfür an einen professionellen Hotspot-Anbieter. Im Tegernseer Tal hat sich das „Free Tegernsee WiFi“ von aobis etabliert.

Die gute Nachricht: Seit 2017 ist die sog. „Störerhaftung“ weggefallen – das bedeutet, dass Sie als WLAN-Anbieter keine Haftung mehr übernehmen müssen. Trotzdem empfehlen wir die Anschaffung einer professionellen Lösung. Ärgerlicher als ein nicht-vorhandenes WLAN ist nur ein schlecht Funktionierendes.

STANDORTPARTNER – VORABINFORMATIONEN UND PREISLISTE FREE-TEGERNSEE-WIFI

VERSICHERUNG FÜR GASTGEBER:

Diese Versicherungen sollten Sie als Privatvermieter (i. d. R. weniger als 10 Betten) haben:

  • Haus- und Grundbesitzer Haftplicht: Deckt Personen- und Sachschäden ab.
  • Inventarversicherung: Urlaubsimmobilien werden zum Teil mit hochwertigen Möbeln ausgestattet. Diese sollten Sie mit einer Inventarversicherung absichern.
  • Gebäudeversicherung: Für Einzelimmobilien, wie z. B. Einfamilienhäuser (Gebäude, die nicht im Rahmen einer Hausverwaltung abgesichert sind) gibt es noch die Gebäude-versicherungen, die eventuell auch mit einer Elementarschadensversicherungen z.B. Überschwemmungen in Seenähe abdeckt.

Gewerbliche Vermieter:

  • Betriebshaftpflicht: Deckt Personen und Sachschäden ab.
  • Inventarversicherung: Auch hier sollte das hochwertige Inventar wie Möbel etc. versichert sein
  • Gebäudeversicherung mit Elementarschadensversicherung.
  • Betriebsausfallversicherung: Für gewerbliche Gastgeber z.B. Pensionen oder mehrere Ferienwohnungen ist eine Betriebsausfallversicherung zu empfehlen. Sollte es tatsächlich z.B. zu einer Überschwemmung oder Feuer kommen, so ersetzt die Versicherung die laufenden Fixkosten und entgangenen Gewinne.

Bitte beachten Sie, dass die Auflistung nur als Empfehlung dient und keinen Anspruch auf Vollständigkeit vorliegt. Der persönliche Versicherungsbedarf ist sehr individuell, sprechen Sie am besten mit Ihrer Versicherungsagentur vor Ort für ein sinnvolles Versicherungspaket.