Gemeinde
Der erste Schritt führt Sie als neuer Gastgeber zu der Gemeinde, in der sich Ihr zukünftiger Betrieb befindet. Zunächst gilt es die rechtlichen Grundlagen abzuklären:
1.
Bauamt
Ist die Vermietung grundsätzlich möglich oder muss ggf. eine Nutzungsänderung beantragt werden?
2.
Gewerbeamt /Steuerstelle
Haben Sie das „OK“ vom Bauamt für die Vermietung erhalten, geht es für Sie weiter zum Gewerbeamt/ Steuerstelle. Hier müssen Sie ihren Betrieb noch anmelden. Die zugeteilte Betriebsnummer benötig der Gastgerberservice für die weitere Bearbeitung.
2.