Der erste Schritt
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Gemeinde

Der erste Schritt führt Sie als neuer Gastgeber zu der Gemeinde, in der sich Ihr zukünftiger Betrieb befindet. Zunächst gilt es die rechtlichen Grundlagen abzuklären:

  • 1.

    Bauamt

    Ist die Vermietung grundsätzlich möglich oder muss ggf. eine Nutzungsänderung beantragt werden?

  • 2.

    Gewerbeamt /Steuerstelle

    Haben Sie das „OK“ vom Bauamt für die Vermietung erhalten, geht es für Sie weiter zum Gewerbeamt/ Steuerstelle. Hier müssen Sie ihren Betrieb noch anmelden. Die zugeteilte Betriebsnummer benötig der Gastgerberservice für die weitere Bearbeitung.

    2.

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