Gesellschafter
Gemeinde
Bad Wiessee
1. Bürgermeister
Robert Kühn
Gemeinde
Rottach-Egern
1. Bürgermeister
Christian Köck
Stadt
Tegernsee
1. Bürgermeister
Johannes Hagn
Gemeinde
Kreuth
1. Bürgermeister
Josef Bierschneider
Gemeinde
Gmund
1. Bürgermeister
Alfons Besel
1. Sprecher der Gesellschafter: Christian Köck (Vertretung Robert Kühn)
Organisation
Geschäftsführung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt dieser die Gesellschaft allein. Die Geschäftsführung ist verantwortlich für die Vorlage und Einhaltung des Budgets. Der Geschäftsführer bereitet die Themen für die Gesellschafterversammlungen vor und nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil. Die weiteren Aufgaben regeln die Geschäftsordnung und der Geschäftsführervertrag.

E-Mail: c.kausch@tegernsee.com
Gesellschafterversammlung
Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Organ der TTT. Sie wird mindestens 1x im Jahr und nach Bedarf durch die Geschäftsführung oder Gesellschafter schriftlich einberufen, unter Beachtung einer zweiwöchigen Einladungsfrist und unter gleichzeitiger Mitteilung der Themen. Alle Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der Stimmen gefasst. Die Beschlussfähigkeit ist ab Anwesenheit von 70% des Stammkapitals gegeben. Beschlüsse über eine Satzungsänderung oder die Auflösung der Gesellschaft bedürfen einer Mehrheit von 85% der abgegebenen Stimmen. Jeder Euro eines Geschäftsanteils gewährt eine Stimme. Der Gesellschaftervertreter ist der jeweilige 1. Bürgermeister. Eine Stellvertretung ist möglich. Die Gesellschafterversammlung ist insbesondere zuständig für den Beschluss des Wirtschaftsplanes, die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung, den Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen und Beteiligungen, den Abschluss und die Änderung von Unternehmensverträgen und die Entlastung der Geschäftsführung.
Tourismusbeirat – Vertreter der Gastgeber und Leistungspartner
Der Tourismusbeirat berät die Gesellschaft insbesondere in Fragen der Tourismusentwicklung der Region sowie des Tourismusmanagements. Die Mitglieder werden von der Gesellschafterversammlung persönlich berufen. Die Amtsdauer beträgt drei Jahre. Eine Stellvertretung ist mit Einverständnis der Gesellschafterversammlung möglich. Ersatzmitglieder treten in die Amtsdauer ihres Vorgängers oder ihrer Vorgängerin ein. Der Beirat fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der Tourismusbeirat hat Antragsrecht und der Vorsitzende sowie der Stellvertretende Vorsitzende einen Sitz in der Gesellschafterversammlung. Weiteres regelt die Geschäftsordnung.

E-Mail:
- Asenstorfer, Antonia (Brauneck- und Wallbergbahnen)
- Bayerschmidt, Hildegard (Parfümerie am Tegernsee by Hildegard)
- Dürler, Moritz (Caro & Selig, Tegernsee, Autograph Collection)
- Hardieck, Lorenza – stellv. Vorsitzende (Seehotel Luitpold)
- Jäger, Max (Freihaus Brenner am Tegernsee)
- Klitzsch, Ludwig (Kirinus Health GmbH)
- Kohler, Korbinian (Hotel Bachmair Weissach)
- Liedschreiber, Anna-Maria (Edelbrand Destillerie Liedschreiber)
- Reisberger, Georg (Ödberg)
- Schnorr, Simone (Landhaus am Stein)
- Stadler, Christian (Verkehrsverein Rottach-Egern)
- Strillinger, Daniel (Kur- und Verkehrsverein Bad Wiessee, Steinbrecherhof)
- Weinberger, Thomas (Tegernsee Arkaden)
- Zibert, Floko (Blyb Hotel)
Rechnungsprüfungsausschuss
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung nach Fertigstellung im Sinne der zweckmäßigen Verwendung der Gesellschaftsmittel gemäß Satzung zu prüfen und darüber der Gesellschafterversammlung schriftlich Bericht zu erstatten. Der Sprecher nimmt an der entsprechenden Gesellschafterversammlung teil. Jede Gesellschaftergemeinde bestimmt einen Kassenprüfer (Gemeinderat, Rathaus). Der Sprecher wird vom Ausschuss selbst bestimmt.